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Aktualisierung der Hausverfügung "Erhebung und Verwertung von Sicherheitsleistungen gemäß § 56 Absatz 2 Bundesberggesetz"

Im Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-​Anhalt werden die Grundsätze der Erhebung und Verwertung von Sicherheitsleistungen seit dem Jahr 2013 durch eine Hausverfügung geregelt.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Hausverfügung und aus mittlerweile abgeschlossenen Gerichtsverfahren sowie zwischenzeitlich ergangene Erlasse der zuständigen Fachaufsicht waren Anlass, die Hausverfügung neu zu fassen. Zudem wurde die aktuelle Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und in der Neufassung berücksichtigt. Die Neufassung der Hausverfügung ist am 01.10.2019 in Kraft getreten und auf hier zu finden.